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»Deutschland«
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Deutschland (amtlich Bundesrepublik Deutschland), Staat
in Mitteleuropa, grenzt im Norden an Nordsee, Dänemark und Ostsee,
im Osten an Polen und die Tschechische Republik, im Süden an Österreich
und die Schweiz, im Westen an Frankreich und im Nordwesten an Luxemburg,
Belgien und die Niederlande. Zu Deutschland gehören in der Nordsee
die Ostfriesischen Inseln, Helgoland und der überwiegende Teil der
Nordfriesischen Inseln, in der Ostsee Fehmarn, Poel, Rügen, der größte
Teil von Usedom u.a. kleinere Inseln.
Staat und Recht:
Die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
wird durch das Grundgesetz bestimmt, dessen Artikel 20 als eine Fundamentalnorm
angesehen wird, in der das Selbstverständnis der Verfassung und die
sie tragenden Grundentscheidungen gebündelt werden: Deutschland ist
ein republikanischer, demokratischer, sozialer und föderativer Staat.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (das heißt, das Volk ist der
Souverän); sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen durch besondere
Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive)
und der Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt (Artikel 20 Absatz 2).
Das hierin zum Ausdruck gebrachte Prinzip der Gewaltenteilung wird allerdings
nicht strikt gehandhabt, sodass gewisse Formen der Gewaltenüberschneidung
möglich sind. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz
und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3). Die Festlegung des GG auf die
Staatsform der parlamentarischen Demokratie, auf das Mehrparteienprinzip
und die Achtung der Menschenrechte wird zusammenfassend als freiheitliche
demokratische Grundordnung bezeichnet; alle Deutschen haben das Recht zum
Widerstand gegen jeden, der die Beseitigung dieser Grundordnung betreibt
(Artikel 20 Absatz 4). Eine bestimmte Wirtschaftsordnung schreibt das GG
nicht vor (Wirtschaftsneutralität des GG).
Bundesländer:
Die föderativen Glieder Deutschlands sind die Länder,
also Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie die Stadtstaaten
Berlin, Bremen und Hamburg. Obwohl die Länder Staaten mit eigener
Staatsgewalt und eigenem Staatsgebiet sind, liegt die höchste Staatsgewalt,
die Souveränität, beim Bund als dem Gesamtstaat; Bundesrecht
bricht Landesrecht (Artikel31 GG). Die verfassungsmäßige Ordnung
in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen
und sozialen Rechtsstaates entsprechen. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden
steht das Recht der kommunalen Selbstverwaltung zu (Artikel28 GG). Eine
Staatskirche besteht nicht.
Landesnatur:
Deutschland hat eine maximale Ausdehnung von 876 km von
Nord nach Süd (vom Norddeutschen Tiefland über die Mittelgebirgsschwelle
und das Alpenvorland bis zu den Alpen) und 640 km von Ost nach West.
Bevölkerungszahl:
Die Bevölkerungszahl steigt nur durch Zuwanderungsüberschuss
oder den Wechsel der Staatsangehörigkeit. Die Geburtenrate war in
den 70er-Jahren eine der niedrigsten aller europäischen Länder,
z.B. 1978 mit 0,94% (ausländischer Bevölkerungsteil: 1,87%, deutscher
Bevölkerungsteil: 0,87%). 1980 stieg die Geburtenrate erstmals seit
1972 wieder über 1%, nach Anstieg (1996/97) sinkt sie erneut. Der
Anteil der weiblichen Bevölkerung beläuft sich (Ende 2001) auf
51,1%. Von den (2001) 38,456 Mio. Privathaushalten sind 36,55% Einpersonenhaushalte.
Ende 2001 waren 15,3% der Bevölkerung unter 15 Jahre alt, 67,6% 15
bis unter 65 Jahre alt, 17,1% 65 Jahre und älter. Prognosen sagen
eine zunehmende Überalterung der Bevölkerung voraus. Die Lebenserwartung
(1997/99) der männlichen Neugeborenen liegt in Deutschland bei 74,4
Jahren, die der weiblichen Neugeborenen in Deutschland bei 80,6 Jahren.
Bildung:
Das Bildungswesen unterliegt der Kulturhoheit der Länder.
Die allgemeine Schulpflicht beträgt je nach Bundesland 910 Jahre.
Der Grundschule (4 Jahre) schließen sich die Hauptschule (56 Jahre)
beziehungsweise Realschule (6 Jahre) beziehungsweise Gymnasium (89 Jahre)
oder Gesamtschule an. In manchen Ländern sind Erprobungs-, Orientierungs-,
Beobachtungs- oder Förderstufen zwischengeschaltet. Auch existieren
verschiedene Sonder- und Spezialschulen beziehungsweise -klassen. Auf die
Schule folgt im Allgemeinen die dreijährige Berufsschule, falls keine
weiterführende Fach- oder Hochschule besucht wird. Das Bildungswesen
der DDR umfasste eine zehnjährige Schulpflicht (polytechnische Oberschule);
die erweiterte Oberschule führte in 2Jahren zum Abitur. Die neuen
Bundesländer übernahmen entsprechend den Vorgaben des Einigungsvertrages
prinzipiell die Strukturen des allgemeinen wie des beruflichen Bildungswesens.
Es bestehen über 330 Hochschulen. Die ältesten Universitäten
beziehungsweise die Universitäten mit den ältesten geschichtlichen
Wurzeln sind Erfurt (gegründet 1378, wieder gegründet 1994),
Heidelberg (1386), Köln (1388), Würzburg (Erstgründung 1402,
Wiedergründung 1582), Leipzig (1409) und Rostock (1419).
Wirtschaft und Verkehr:
Deutschland ist eines der führenden Industrieländer
der Erde. Mit einem BIP von 24600 (2000) je Einwohner und einem BIP von
2063 Mrd. insgesamt zählt es zu den Ländern mit hohem Lebensstandard.
Die am 3.10. 1990 vollzogene Wiedervereinigung führte zwei Staaten
zusammen, die mehr als 40 Jahre lang wirtschaftlich und politisch getrennt
waren. Mit der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts und Sozialunion
am 1.7. 1990 wurde die DDR aus dem planwirtschaftlichen System herausgeführt
und in das System der sozialen Marktwirtschaft integriert. Mit der Umstrukturierung
der Rechtsordnung (auf der Basis des GG) sowie der Wirtschafts- und Sozialordnung
(auf der Basis der sozialen Marktwirtschaft) in Ostdeutschland ergaben
sich trotz zahlreicher Bemühungen um einen sozial verträglichen
Ablauf dieses Prozesses schwerwiegende Probleme, insbesondere eine stark
anwachsende Arbeitslosigkeit infolge Umstellung oder Liquidation von Betrieben
in Industrie und Landwirtschaft (Treuhandanstalt). Weitere Schwierigkeiten
erwuchsen aus ungeklärten Eigentumsfragen auch in Verbindung mit dem
Grundsatz »Rückgabe vor Entschädigung« und verzögerten
oder verhinderten private Investitionen. Durch den Zusammenbruch der Märkte
im Ostblock (Auflösung des RGW Mitte 1991) verlor die ostdeutsche
Industrie ihre traditionellen Abnehmer, denn mit den RGW-Staaten hatte
sie zwei Drittel ihres Außenhandels abgewickelt.
In der Wirtschaftsstruktur und der wirtschaftlichen Entwicklung
bestehen auch 14 Jahre nach der deutschen Vereinigung noch immer deutliche
Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Bundesländern.
Eines der Hauptprobleme ist die seit der Wiedervereinigung erstmals in
den neuen Bundesländern auftretende Arbeitslosigkeit. Sie betrug im
Jahresdurchschnitt 2001 9,4% (alte Bundesländer 7,4%, neue Bundesländer
17,5%).

Anmerkung:
Die Regierung und das Parlament wurden im Sommer 1999
von Bonn nach Berlin verlegt; sechs Ministerien sind in Bonn verblieben.
Fläche 356 970 km² Verwaltungseinheiten (Einwohner) Baden-Württemberg
10,43 Millionen (1998) Bayern 12,09 Millionen (1998) Berlin 3,40 Millionen
(1998) Brandenburg 2,59 Millionen (1998) Bremen 668 000 (1998) Hamburg
1,70 Millionen (1998) Hessen 6,04 Millionen (1998) Mecklenburg-Vorpommern
1,80 Millionen (1998) Niedersachsen 7,87 Millionen (1998) Nordrhein-Westfalen
17,98 Millionen (1998) Rheinland-Pfalz 4,02 Millionen (1998) Saarland 1,07
Millionen (1998) Sachsen 4,49 Millionen (1998) Sachsen-Anhalt 2,67 Millionen
(1998) Schleswig-Holstein 2,77 Millionen (1998) Thüringen 2,46 Millionen
(1998)
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